Überführungen des Verstorbenen
Bestattungen Müller • 20. April 2020
Überführungen des Verstorbenen im Inland und Ausland

Stirbt ein geliebter Mensch, so ist dies der Anfang einer schwierigen Zeit für alle Hinterbliebenen. Nicht nur Trauer belastet die Familie, sondern auch die Einhaltung einiger wichtiger Schritte, die sowohl für die behördliche Korrektheit als auch für die Würde des Verstorbenen entscheidend sind. Einer der ersten Schritte ist die Überführung des Toten, also der Transport von seinem Sterbeort zu den weiteren Stationen seiner letzten Reise.
In Deutschland obliegt das Recht zur Überführung allein lizenzierten Bestattern, die mit einem speziell gekühlten Leichenwagen den würdevollen Transport ermöglichen. Dabei muss der Leichnam je nach Bestattungsart, Ort der Bestattung und anderen Umständen mehrere Male überführt werden.
Ablauf einer Überführung
Jedes Bundesland hat klare Überführungsfristen, die von den Angehörigen eingehalten werden müssen. In Nordrhein-Westfalen beträgt diese Frist 36 Stunden nach dem Tod
des Verstorbenen, der durch einen Arzt festgestellt werden muss. In einem Krankenhaus können Verstorbene auch mehrere Tage
in entsprechenden Kältekammern aufgebahrt werden.
Diese Frist erlaubt den Angehörigen, Abschied zu nehmen und mit einem lizenzierten Bestatter in Kontakt zu treten. Der Bestatter überführt den Toten zu seinem Bestattungsinstitut, wo alle notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung der Bestattung vorgenommen werden können. Bei einer Erdbestattung erfolgt eine weitere Überführung vom Bestattungsinstitut zum Friedhof. Bei einer Feuerbestattung findet eine Überführung zum Krematorium und vom Krematorium zum Friedhof statt.
Bei vielen Menschen, etwa bei solchen mit Migrationshintergrund, können die Angehörigen eine Überführung zum Begräbnis im Ausland
wünschen. Für diese Überführung bedarf es eines weiteren Bestattungsinstituts im Zielland, welches die Urne beziehungsweise den Sarg in Empfang nimmt und alle weiteren Schritte regelt. Die Überführung einer Urne erfolgt in der Regel per Postweg, während Särge im innereuropäischen Ausland mit dem Leichenwagen, dem Flugzeug oder auf der Schiene überführt werden können. Im außereuropäischen Ausland erfolgt die Überführung mit dem Flugzeug. In jedem Fall muss der Leichnam in einem luftdichten Zinksarg verbracht werden, der für Flugzeugüberführungen mit einem Druckausgleichsventil versehen sein muss. Zusätzlich müssen alle Särge und Urnen zum Schutz der Würde des Verstorbenen von neutralen Holzkisten ummantelt werden.
Überführungen in Hilden
Wenn es um die würdevolle, korrekte und mitfühlende Überführung eines geliebten Menschen geht, steht Bestattungen Müller
an der Seite der Trauernden. Alle Aspekte der Beerdigung in Hilden und im Ausland werden von den kompetenten Mitarbeitern ganz nach den Wünschen der Hinterbliebenen durchgeführt. Die Pietät Müller steht für eine erste Beratung zur Bestattung in Hilden jederzeit und auch kurzfristig zur Verfügung.